für Reisebusveranstaltungen der Salza Tours König OHG

Gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 9. Juni 2020 dürfen ab dem 13. Juni 2020 Reisebusveranstaltungen wieder stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung der Vorschriften zu den Kontaktbeschränkungen, sowie die allgemeinen und besonderen Infektionsschutzregeln vollum-fänglich gewährleistet werden kann. Der Freistaat Thüringen hat hierzu eine Branchenregelung für den Reisebusverkehr als Handlungsanweisung zur Umsetzung der Hygienevorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen beschlossen. Auf der Grundlage der Branchenregelung haben wir dieses Infektionsschutzkonzept erstellt und verpflichten uns zum Schutz unserer Fahrgäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln einzuhalten.

Vor der Reise

1. In den Reisebussen werden: replica rolex milgauss watches

    • unser Infektionsschutzkonzept mitgeführt und beachtet,
    • die Informationen für Reisegäste zu den Infektionsschutzregeln ausgehängt,
    • den Reisegästen bzw. den Reisegruppenverantwortlichen das Infektionsschutzkonzept für die Zeit der Corona-Pandemie zur Kenntnis und Zustimmung der Bedingungen und Hinweise ausgehändigt,
    • Händedesinfektionsspender werden installiert bzw. vorgehalten und aufgefüllt,
    • Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) als Reserve für die Reisegäste werden bevorratet,
    • die Reinigung und Wartung der Lüftungsanlagen regelmäßig durchgeführt.

2. Die Kontaktdaten der Reisegäste sind Salza Tours durch den Busbesteller oder Reiseveranstalter vor Fahrt/Reiseantritt beizubringen. Salza Tours führt eine Liste der Reisegäste unter Sicherstellung des Datenschutzes, um die Nachverfolgung der Kotaktdaten zu ermöglichen. Die persönlichen Daten der Reisegäste werden vier Wochen nach Reiseende gelöscht.

Zu Reisebeginn und während der Reise

3. Reisegepäck wird ausschließlich vom Busfahrer / Reiseleiter in den Gepäckraum ver- und entladen.
4. Reisegäste werden vom Busfahrer / Reiseleiter unter Einhaltung der Abstandsregeln vor dem Bus begrüßt.
5. Bei der Begrüßung vor Reiseantritt weist der Busfahrer oder Reiseleiter die Reisegäste darauf hin, dass Reisegäste welche Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen die Reise nicht antreten dürfen, und informiert über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen:

    • es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen,
    • Reisegäste haben sich vor jedem Betreten des Reisebusses (Reisebeginn, Ende einer Rast) mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren,
    • beim Betreten und Verlassen des Reisebusses sind unter Einhaltung der Abstandregelungen nur die vom Busfahrer und Reiseleiter vorgegebenen Ein- und Ausstiege zu benutzen,
    • Reisegäste haben während der Dauer der Reise die ihnen zugewiesenen Sitzplätze einzuneh-men,
    • während des Aufenthalts im Bus und beim Ein- und Aussteigen ist eine MNB durch die Reisegäste zu verwenden.

6. Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen veranlasst der Busfahrer / Reiseleiter das Betreten des Reisebusses und weist den Reisegästen den Einstieg und die Sitzplätze für die gesamte Reise zu.
7. Die Liste der Reisegäste wird während der Reise mitgeführt und für Dritte nicht einsehbar aufbewahrt. Der Besetzungsplan wird im Reisebus mitgeführt und nach der Reise mit den Kontaktdaten der Reisegäste vier Wochen aufbewahrt. Danach werden die persönlichen Gästedaten vernichtet.
8. Kann der Mindestabstand von 1,50 Meter zu den Reisegästen nicht eingehalten werden und besteht kein keine entsprechende Schutzvorrichtung (Nies- und Spuckschutz) haben der Busfahrer und der Reiseleiter im Reisebus eine MNB zu tragen.
9. Die Reisegäste tragen grundsätzlich individuell Sorge dafür, eine MNB zu tragen. Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB ab sechs Jahren. Eine Ausnahme kommt nur infrage, wenn die Reisegäste ausschließlich Angehörige eines Haushaltes und eines weiteren Haushaltes sind und kei-ne anderen Fahrgäste mitreisen. Im Fahrzeug wird vom Unternehmer MNB als Reserve mitgeführt. Damit wird sichergestellt, dass immer eine MNB für alle Reisegäste verfügbar ist.
10. Treten bei einem Reisegast während der Reise Symptome einer Atemwegserkrankung auf, wird der Betroffene von anderen Reisegästen abgesondert. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Reise abbrechen. Bis dahin wird jeglicher Kontakt zu anderen Reisegästen vermieden und ein Min-destabstand von 1,50 Meter gewahrt. Näheres regeln die besonderen Geschäftsbedingungen der Unternehmen.
11. Die Bordtoilette des Reisebusses wird nur für den Notfall betriebsbereit gehalten und ist auf Grundlage eines Reinigungsplans jeweils gründlich zu reinigen.
12. Klimaanlagen werden im Durchluft-Modus betrieben (Ansaugen von Außenluft). Der Umluft-Betrieb wird zum Zweck des Herunterkühlens des Reisebusses nur benutzt, wenn keine Reisegäste an Bord sind.
13. Neben den Reiseunterbrechungen zur Einhaltung der Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten werden regelmäßig Kurzpausen (ca. alle 90 bis 120 min) zur zusätzlichen Belüftung des Reisebusses eingelegt.
14. Auf dem Fahrer- und dem Reiseleiterplatz darf auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu den Fahrgästen gewährleistet ist oder eine Plexiglasscheibe oder Vergleichbares einen Schutz gewährleistet.
15. Während der Reise dürfen durch den Busfahrer und Reiseleiter nur verpackte Speisen und Geträn-ke oder Speisen und Getränke, welche erhitzt wurden und zum Zeitpunkt der Ausgabe eine Tem-peratur von mind. 50 Grad Celsius besitzen, ausgegeben werden.
16. Beim Ausgeben von Getränken und Speisen haben der Busfahrer und Reiseleiter Einweghandschu-he und MNB zu tragen.
17. Die Öffnung der Ein- und Ausgangstüren erfolgt ausschließlich durch den Busfahrer oder Reiseleiter.

Nach der Reise

17. Nach Abschluss jeder Reise hat der Busfahrer oder das eingesetzte Reinigungspersonal

    • den Fahrerarbeitsplatz gründlich zu reinigen,
    • das Fahrzeug ausgiebig zu lüften,
    • den gesamten Reisebus insbesondere folgender Oberflächen zu reinigen und zu desinfizieren: Türgriffe, Handläufe und Griffe, Armlehnen, Klapptische, Scheiben innen, Fahrercockpit, Lenkrad, Schalthebel,
    • Desinfektionsmittelspender aufzufüllen,
    • den Vorrat an Mund-Nase-Schutz zu ergänzen,
    • die Fundsachen in verschließbaren Einwegbeuteln zu verwahren und unter Angabe der in der Dienstanweisung festgelegten Daten zur Aufbewahrung in den Servicecentern abzugeben.

Verantwortlicher für die Umsetzung Infektionsschutzkonzeptes und Ansprechpartner:

Name, Funktion:  Mario König, Geschäftsführer
Kontakt:   Salza Tours König OHG, Am Fliegerhorst 5, 99947 Bad Langensalza
Tel. +49 36 03 – 82 67 0 / eMail: info@salzatours.de
Ort, Datum:   Bad Langensalza, 15.06.2020

Hier finden Sie unser Infektionsschutzkonzept im PDF-Format zum Ausdrucken.

Ihr Ansprechpartner

Infektionsschutzkonzept

Stephan Schreiner
Disponent